Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Pflegestützpunkte

    Leistungsbeschreibung

    Pflegestützpunkte im Donnersbergkreis

    Ihre AnsprechpartnerInnen bei Fragen rund um das Thema Pflege

    Die MitarbeiterInnen in den Pflegestützpunkten bieten eine unabhängige und kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
    Das Beratungsangebot richtet sich an behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.
    Plötzliche oder sich anbahnende Pflegebedürftigkeit überfordert oft alle Beteiligten. Betroffene und Angehörige müssen sich mit vielen Fragen auseinandersetzen:

    - Welche Hilfen brauche ich?
    - Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?
    - Welche Dienste, Einrichtungen und weitere Hilfeangebote gibt es im Donnersbergkreis?
    - Welche Kosten kommen auf mich zu und wie können die Hilfen finanziert werden?
    - Wann und wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
    - Wie geht es weiter, wenn ambulante Hilfen nicht mehr ausreichen?
    - U.v.a.m.


    Rechtsanspruch auf Pflegeberatung!
    Seit 1. Januar 2009 haben alle Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung durch eine/n PflegeberaterIn. Betroffene und Angehörige werden in den Pflegestützpunkten umfassend und ganzheitlich beraten. Dabei steht immer die persönliche Wohn- und Lebenssituation im Vordergrund. Die Fachkräfte der Pflegestützpunkte kennen die rechtlichen und regionalen Rahmenbedingungen, helfen bei Antragstellungen, informieren zu Hilfsangeboten und Finanzierungsmöglichkeiten.

    Die PflegeberaterInnen vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin im Pflegestützpunkt oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.


    Ihre AnsprechpartnerInnen im Donnersbergkreis:
    Pflegestützpunkt Donnersbergkreis-Ost
    Vorstadt 1, 67292 Kirchheimbolanden

    Christine Waßmann (VG Kirchheimbolanden, VG Göllheim), Telefon: 06352/7190-619
    Mail:

    Katja Scheid (VG Eisenberg), Telefon: 06352/7190-618
    Mail:


    Pflegestützpunkt Donnersbergkreis-West
    Rognacallee 10, 67806 Rockenhausen

    Simone Keller (VG Nordpfälzer Land), Telefon: 06361/4590-739
    Mail:

    Katja Scheid (VG Winnweiler), Telefon: 06361/4590-737
    Mail:


    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

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