Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Sammlungen (Allgemein)

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Im Gegensatz zu passiven Sammlungen, bei denen beispielsweise durch das Auslegen von Überweisungsträgern oder das Aufstellen von Sammeldosen kein persönlicher Kontakt zwischen dem Veranstalter der Sammlung und dem Bürger stattfindet, ist für sog. aktive Sammlungen eine behördliche Genehmigung erforderlich.

    Ein weiteres Merkmal einer öffentlichen Sammlung ist die Durchführung an einem öffentlichen Ort oder in Räumlichkeiten, die jedermann zugänglich sind.


    Insbesondere für:

    • jede Form der (aktiven) Sammlung von
      • Geld
      • Sachmitteln
      • geldwerten Leistungen
    • Verkauf von Waren und Erzeugnissen unter Hinweis auf mildtätige oder gemeinnützige Zwecke
    • Werbung sog. Fördermitglieder


    ist eine behördliche Sammlungserlaubnis erforderlich.


    In Ihrem schriftlichen Antrag, der im Übrigen an keine weitere Formvorschrift gebunden ist, sollten Sie

    • den Veranstalter der Sammlung
    • den geplanten Verwendungszweck des Sammlungsertrages
    • die Sammlungsart
    • die Durchführung der Sammlung (wie / durch wen)
    • ihre voraussichtlichen sammlungsbedingten Unkosten
    • den genauen Ort und die Zeit der Sammlung

    möglichst exakt beschreiben



    Fügen Sie nach Möglichkeit eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Gebührenbefreiung !) und einen Auszug aus dem Handelsregister oder dem Vereinsregister, oder eine ältere Sammlungserlaubnis bei.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Verwaltung der kreisfreien Stadt
    • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für Sammlungen, die sich über den Zuständigkeitsbereich einer Kreis- oder Stadtverwaltung hinaus erstrecken

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Sammlungsgesetz

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