Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Migration und Integration / Einwanderung / Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Marie Gabrielow

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 06
    Stockwerk: EG
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    Frau Sanela Islamovic

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
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    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
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    Herr Vitalij Malcev

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
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    Frau Ksenia Mishkova

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 06
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sabine Vogler

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 03
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Nicole Wörns

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    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: 04/05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

    Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

    Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

    Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

    Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Hier sind die ergänzenden Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:

    Eine Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ist aktuell unbedingt erforderlich.

    Um evtl. Wartezeiten zu vermeiden ist es zu empfehlen, den im Formularbereich zur Verfügung gestellten Vordruck ("Erfassungsbogen")

    vollständig und gut leserlich ausgefüllt zusammen mit aktuellen Einkommensnachweise vorab per Mail (

    oder Post zu übersenden und bei Ihrer Vorsprache im Original mitzubringen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    -  Personalausweis oder Pass (inklusive gültigem Aufenthaltstitel)

    -  Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsbescheinigung, Lohnzettel, Rentenbescheid)

    -  Bei Selbständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen

       monatlichen Netto-Einkommens.

    -  Sofern Ihr monatlich zur Verfügung stehendes Netto-Einkommen nicht ausreicht,

       wäre als alternativer Bonitätsnachweis    

       auch ersatzweise ein Sparbuch mit Sperrvermerk (s. Ziffer 7 des Erfassungsbogens) oder Bankbürgschaft

       in Höhe von 5.000,- EUR pro Gast möglich.

    -  Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Kaufvertrag)

    -  Personalien,  evtl. Passdaten und genaue Adresse des Gastes/der Gäste

       (Weitergehende Informationen - siehe Erfassungsbogen im Formularbereich)

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    29,00 EUR   -   (§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV) 

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    §§ 66 - 68 AufenthG

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Erfassungsbogen Verpflichtungserklärung Juli 2022.pdf

    Erklärung zur Verpflichtungserklärung

     


    Infos / Anträge der Botschaften

     

    Informationen des Auswärtigen Amtes

    Was sollte ich noch wissen?

    Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.

    Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.

    Formulare

    Online-Verfahren

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