⇑ / Migration und Integration / Einwanderung / Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lisa Marie Borsdorf
Frau Marie Gabrielow
Frau Sanela Islamovic
Frau Barbara Lukaszczyk
Herr Vitalij Malcev
Frau Ksenia Mishkova
Frau Sabine Vogler
Frau Nicole Wörns
Postadresse
Gebäude: ehemaliges GesundheitsamtRaum-Nr.: 04/05
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
Hier sind die ergänzenden Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:
Eine Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ist aktuell unbedingt erforderlich.
Um evtl. Wartezeiten zu vermeiden ist es zu empfehlen, den im Formularbereich zur Verfügung gestellten Vordruck ("Erfassungsbogen")
vollständig und gut leserlich ausgefüllt zusammen mit aktuellen Einkommensnachweise vorab per Mail ()
oder Post zu übersenden und bei Ihrer Vorsprache im Original mitzubringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass (inklusive gültigem Aufenthaltstitel)
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsbescheinigung, Lohnzettel, Rentenbescheid)
- Bei Selbständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen
monatlichen Netto-Einkommens.
- Sofern Ihr monatlich zur Verfügung stehendes Netto-Einkommen nicht ausreicht,
wäre als alternativer Bonitätsnachweis
auch ersatzweise ein Sparbuch mit Sperrvermerk (s. Ziffer 7 des Erfassungsbogens) oder Bankbürgschaft
in Höhe von 5.000,- EUR pro Gast möglich.
- Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Kaufvertrag)
- Personalien, evtl. Passdaten und genaue Adresse des Gastes/der Gäste
(Weitergehende Informationen - siehe Erfassungsbogen im Formularbereich)
Welche Gebühren fallen an?
29,00 EUR - (§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV)
Rechtsgrundlage
§§ 66 - 68 AufenthG
- § 68 Absatz 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 66 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zu § 68
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Artikel 21 Visakodex
- Artikel 6 Absatz 1c Schengener Grenzkodex
Anträge / Formulare
Erfassungsbogen Verpflichtungserklärung Juli 2022.pdf
Erklärung zur Verpflichtungserklärung
Infos / Anträge der Botschaften
Was sollte ich noch wissen?
Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.
Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.