Landratswahl am 7. mai 2017

    Am Dienstag, dem 9. Mai hat der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis für die Landratswahl vom 7. Mai festgestellt. Demnach haben 25.581 Kreisbürger ihre Stimme abgegeben, was bei 59.571 Wahlberechtigten einer Beteiligung von 42,94 % entspricht. Von 25.339 gültigen Stimmen entfielen 13.157 (51,92 %) auf den Bewerber der CDU/FWG, Rainer Guth. 10.281 Stimmen (40,57 %) erhielt der Bewerber der SPD, Michael Cullmann, 1.901 (7,5 %) der Parteilose Joachim Bayer.  

    Rainer Guth erreichte somit im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit und ist zum neuen Landrat des Donnersbergkreises gewählt. Seine Amtszeit beginnt am 23. September 2017.  

     

    amtliches endergebnis

    Hier finden Sie das amtliche Endergebnis der Wahl zum Landrat des Donnersbergkreises am 07.05.2017.



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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.

    Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

    Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.

    Wegen der Einzelheiten siehe:

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen die mit der Baugenehmigungsgebühr nicht abgegoltenen Kosten der Bauüberwachung, insbesondere für die Entnahme und Prüfung von Bauprodukten und Bauarten sowie für die Heranziehung sachverständiger Personen und Stellen, der Bauherrin oder dem Bauherrn zur Last.

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