Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober 2024
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Arbeit / Jobsuche und Arbeitslosigkeit / Visum: beantragen - für Au-pair Beschäftigte

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sabine Vogler

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 03
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Nicole Wörns

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    Postadresse

    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: 04/05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Für die Einreise müssen Au-pair-Beschäftigte grundsätzlich ein nationales Visum, das die Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung erlaubt, besitzen. Zuständig für die Erteilung dieses Visums ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsstaat.

    Abhängig von der Staatsangehörigkeit kann es für Au-pair-Beschäftigte eine Einreiseerleichterung geben:

    • Au-pair-Beschäftigte, die Unionsbürger sind, benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Sie können im Rahmen ihres Freizügigkeitsrechts unabhängig vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ohne Visum einreisen und eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für Angehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen.

      Staatsangehörige des neuen EU-Mitgliedstaates Kroatien benötigen während einer Übergangsphase zunächst bis zum 30. Juni 2015 für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Au-pair-Beschäftigte eine Arbeitserlaubnis-EU, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden muss.
       
    • Au-pair-Beschäftigte, die Staatsangehörige der Schweiz sind, benötigen aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz ebenfalls kein Visum für die Einreise.
       
    • Auch Au-pair-Beschäftigte, die Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika sind, können unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts ohne Visum einreisen. Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis müssen Sie nach der Einreise in das Bundesgebiet innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Sie sollten allerdings wegen der Frage, ob sich trotz grundsätzlich bestehender Visumfreiheit die Einreise mit einem Visum für eine Au-pair-Beschäftigung empfiehlt, mit der deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufnehmen.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Ergänzende Hinweise:

    Nach Einreise ins Bundesgebiet ist eine polizeiliche Anmeldung bei der für den Wohnort

    zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeam/Bürgerservice) vorzunehmen

    und ein Vorsprachetermin zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels bei der

    Ausländerbehörde zu vereinbaren.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums stellen. Die deutsche Gastfamilie für die Au-pair-Beschäftigung sollte Ihnen bereits bekannt sein. Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Es steht Ihnen, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung, auch zum Download zur Verfügung.

    Tipp: Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie Visumantragsformulare in mehreren Sprachen sowie weiterführende Informationen.

    Sie müssen den Antrag bei der zuständigen Stelle persönlich unter Vorlage eines gültigen Passes einreichen.

    Nachdem das Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt wurde, übersendet diese den Antrag an die zuständige Stelle und fordert eine Stellungnahme an.

    Die Ausländerbehörde teilt nach Beteiligung der Agentur für Arbeit der deutschen Auslandsvertretung das Prüfungsergebnis mit. Diese entscheidet dann über die Erteilung des Visums.

    Bitte beachten Sie auch die weitere Informationen zum Thema "Au-pair".

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Einladungsschreiben der deutschen Gastfamilie
    • Reisepass (und eventuell eine Kopie des Reisepasses)
    • Vertrag mit der Vermittlungsagentur in Deutschland beziehungsweise Vertrag mit der Gastfamilie (Au-pair-Vertrag)
    • ein aktuelles biometrisches Passbild

    Welche Gebühren fallen an?

    • für das Visum: 60, 00 Euro
    • Jugendliche unter 18 Jahren zahlen die Hälfte der Gebühr

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder sogar Monate beanspruchen, sodass Sie das nationale Visum frühzeitig beantragen sollten.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Merkblätter - Bundesagentur für Arbeit

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Au-pair-Beschäftigung muss mindestens sechs Monate und darf nicht länger als ein Jahr dauern. Bei einem Aufenthalt als Au-pair-Beschäftigte in Deutschland handelt es sich nicht um einen Touristen- oder Besuchsaufenthalt. Ein Touristen- oder Besuchsaufenthalt ist immer auf höchstens drei Monate im Halbjahr beschränkt. Während des Touristenaufenthalts darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden, auch nicht als Au-pair-Beschäftigter. 

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