Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober 2024
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Aufenthaltsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sanela Islamovic

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Barbara Lukaszczyk

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sabine Vogler

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 03
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Nicole Wörns

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: 04/05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Am 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft.

    Die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen haben sich dadurch geändert.

    Die Aufenthaltsgenehmigungen werden zukünftig in Form folgender Aufenthaltstitel erteilt:

    • die befristete Aufenthaltserlaubnis
    • die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis
      Ihre nach dem bisherigen Gesetz gültige Aufenthaltsgenehmigung gilt auch weiterhin !
      Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.

    Die Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis gelten als Aufenthaltserlaubnis,
    die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung gelten als Niederlassungserlaubnis.

    EU-Staatsangehörige besitzen das Aufenthaltsrecht kraft Gesetzes, EU-Staatsangehörige müssen keine Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen.
    Auf Wunsch kann EU-Staatsangehörigen das Aufenthaltsrecht bescheinigt werden.
    Für Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen, die selbst keine EU-Staatsangehörigen sind, ist die EU-Aufenthaltserlaubnis weiterhin erforderlich.

    Neu ab dem 01.01.2005 ist auch:

    Die Aufenthaltserlaubnis kann gleichzeitig als Arbeitserlaubnis gelten.
    Dies wird dann dem Text auf dem Etikett der Aufenthaltserlaubnis zu entnehmen sein und es entfällt der Gang zur Agentur für Arbeit (Arbeitsamt).

    Nur für Staatsangehörige der neuen EU-Beitrittstaaten und Familienangehörige gilt :
    Die Aufenthaltserlaubnis entfällt, falls aber eine unselbständige Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist, muss direkt beim Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis beantragt werden.

    Zusammenfassung
    Sie brauchen seit 01.01.2005 nur dann mit der Ausländerstelle Kontakt aufnehmen, wenn es unbedingt erforderlich ist, das heißt

    • wenn Ihre Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung abläuft oder
    • wenn Sie einen neuen Paß erhalten haben und die Aufenthaltsgenehmigung übertragen werden muß oder
    • wenn Sie von der Ausländerstelle einbestellt worden sind.

    Das Zuwanderungsgesetz wird die Entscheidungen auch von der Integration der Ausländer abhängig machen.
    Die Prüfung und Steuerung der Integration erfolgt u. a. in Form von Sprachkursen.

    Weitere Informationen zur Integration und zum Zuwanderungsgesetz finden Sie unter

    Auswärtiges Amt

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Innenministerium

    Erläuterungen

    • Finanzierungsnachweis -
      Ein Nachweis über die dauerhafte und ausreichende Sicherstellung des Lebensunterhaltes in Form entweder
      • einer Einladung und Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz auf offiziellem Formular
      • einem auf einem bei einer deutschen Bank eingerichteten Konto mit Sperrvermerk zugunsten der Ausländerstelle (Mindest-Restbetrag 1600,- ?, über den nur mit Zustimmung der Ausländerstelle verfügt werden kann und maximale monatliche Verfügung 500,- ?)
      • Vorlage von allen Kontoauszügen über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, auf denen die regelmäßigen Einzahlungen zu erkennen sind
    • Mietvertrag und Einkommensnachweise als Kopie

    Erforderliche Unterlagen

    • Für Sprachkursaufenthalt
      • Finanzierungsnachweis (s. o.)
      • Anmeldung und Teilnahmebescheinigung des Sprachkurses mit Angabe der Art und des Umfangs des Sprachkurses
      • Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
      • Paß
      • 1 Paßfoto
    • Für Studienaufenthalt
      • Finanzierungsnachweis (s. o.)
      • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
      • Paß
      • 1 Paßfoto
    • Für Familienzusammenführung (Ehepartner oder Kind zu Eltern)
      • Paß
      • Heiratsurkunde/Geburtsurkunde (deutsch oder legalisiert durch deutsche Botschaft)
      • Mietvertrag
      • Paß desjenigen, zu dem der Nachzug erfolgt
      • die letzten 3 Lohnabrechnungen oder alle sonstigen Nachweise zum Einkommen desjenigen, zu dem der Nachzug erfolgt
      • Kopie der bisherigen eigenen Arbeitserlaubnis und ggf. der Arbeitserlaubnis des Ehepartners
    • Für Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
      oder
      für Beantragung der Arbeitserlaubnis :
      • Kopie der bisherigen eigenen Arbeitserlaubnis und ggf. der Arbeitserlaubnis des Ehepartners
      • genaue Beschreibung der beabsichtigten
      • Erwerbstätigkeit
        (z. B. Vertragsentwurf oder vollständig ausgefüllter Vermittlungsauftrag, mit Angaben
        zum Name/Firmenname/Adresse des Arbeitgebers, Arbeitszeiten, Arbeitsort, Stundenlohn, Monatslohn. Ebenso Angaben zur Berufsbezeichnung und vorausgesetzten Qualifikation des Arbeitnehmers)
      • Paß
    • Für sonstiges
      • Nachweis des Aufenthaltszwecks
      • Mietvertrag
      • 1 Paßfoto
      • Paß
      • Kopie der bisherigen eigenen Arbeitserlaubnis und ggf. der Arbeitserlaubnis des Ehepartners

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Zuwanderungsgesetz, Aufenthaltsgesetz

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Merkblatter - Bundesagentur für Arbeit 2014

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.