Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
- Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
- Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Fachhochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern
Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern
Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit
- Studienbeginn: 01. Oktober 2024
- Studiendauer: 3,5 Jahre
- Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
- Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz
Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:
- Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
- Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
- Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
- Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
- Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
- Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein
Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.
Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Elektroschrott
Zuständige Mitarbeiter
Herr Markus Stumpf
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Kommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung
Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.
Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.
In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen laut Elektrogesetz nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden. Die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe sollen wiederverwertet und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden. Das Symbol einer "durchgestrichenen Abfalltonne" kennzeichnet daher alle neuen Elektrogeräte aus.
Wo können Altgeräte abgegeben werden?
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte (* Ausnahmen siehe unten) können kostenlos bei allen kreiseigenen Deponien und der Elektroschrott-Annahmestelle in Marnheim (im Betriebshof der Fa. Häfner, Bahnhofstr. 68b) abgeben werden.
Die Öffnungszeiten der Elektroschrott-Annahmestelle sind:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 17:00 Uhr |
|
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr |
2. Samstag im Monat | 8:00 - 12:00 Uhr |
Die Öffnungszeiten der Deponien finden Sie unter Deponien (Winterschließung beachten!)
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikgeräte beim Sperrmüll auf Abruf zur Abholung anzumelden. Siehe dazu bei Sperrmüll-Entsorgung.
Welche Geräte gehören dazu?
Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Trockner, Elektroherde, Geschirrspüler, Schleudern
Geräte der Unterhaltungselektronik: Fernseher, HiFi-Anlagen, SAT-Empfänger, Radiogeräte, Videorekorder, CD-Player, DVD-Player ...
Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik: Computer, Monitore, Drucker, Faxgeräte, Tastaturen, Telefonanlagen ...
Sonstige Geräte: Staubsauger, Mikrowelle, Kaffemaschine, Toaster, Bügeleisen, Mixer, Elektrowerkzeuge, Kleingeräte (z. B. Rasierapparate, Mundduschen) ...
* Bitte beachten! - es gibt Ausnahmen:
Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner und Ölradiatoren können nicht bei den Deponien und der Elektroschrott-Annahmestelle in Marnheim abgegeben werden. Auch zum Sperrmüll gehören diese Geräte nicht.
Die genannten Geräte werden nach Anmeldung bei der Firma Becker unter der Rufnummer 06303 / 804-220 kostenfrei abgeholt.