Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


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    / Bauen und Immobilien / Brandschutz und sonstige Auflagen

    Um Menschen und die Umwelt zu schützen, erteilen die Behörden bei Bedarf Auflagen für Gebäude. Der Brandschutz ist in diesem Bereich besonders wichtig. Hier finden Unternehmen Behördenkontakte und Verwaltungsleistungen rund um sichere Gebäude.

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