Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Biotopkataster/ Biotopkartierung

    Leistungsbeschreibung

    Die Durchführung des Biotopkatasters/der Biotopkartierung dient der Erfassung geschützter bzw. für den Naturschutz schutzwürdiger Lebensräume. Hierzu gehören sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Wertvolle Biotope sind z. B. Heiden, Magerrasen, Streuobstbestände, artenreiches Grünland, natürliche oder naturnahe Gewässer, Verlandungsbereiche, Altarme; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, Waldgesellschaften als Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie und offene Felsbildungen.
     
    Daten des Biotopkatasters werden für alle Fachanwendungen des Naturschutzes sowie für Planungen und Projekte anderer Fachverwaltungen sowie privater Investoren als wichtige Entscheidungshilfe benötigt. Ergebnisse des Biotopkatasters sind hierfür internetbasiert im Landschaftsinformationssystem RLP unter www.Naturschutz.rlp.de für jedermann einsehbar.
     
    Eine Aktualisierung des Biotopkatasters erfolgt nach fachlichen Erwägungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf der Grundlage einer verbindlichen Kartieranleitung.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die  landesweite Koordination des Biotopkatasters  wird vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten wahrgenommen. 

    Rechtsgrundlage

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