Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Sonderpädagogische Förderung feststellen

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Schwerpunktschulen und Fördererschulen.
     
    Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die wohnortnah inklusiven Unterricht anbieten. Sie
    • bieten sowohl den Schulabschlusses der jeweiligen Schulart als auch die besonderen Schulabschlüsse der Förderschulen;
    • können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.
    Förderschulen
    • bieten die Förderschwerpunkte
      -- Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung, 
      -- Sehen (Schule für Blinde und Sehbehinderte) 
      -- Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige)
     umfassen je nach Förderschwerpunkt 
     -- die Eingangsstufe der Primarstufe,
     -- die Primarstufe und die Sekundarstufe I,
     -- die Primarstufe, die Sekundarstufe und die Berufsschulstufe (Werkstufe).

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Die besuchte Schule bzw. bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern die zu besuchende Grundschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ein.
     
    Weitere Informationen finden Sie:

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