Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Partnerschaft und Familie / Trennung mit Kind / Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Zuständige Mitarbeiter
Frau Christine Meier
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 125
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Diana Setzer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 111
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Jasmin Stelter
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 126
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Katharina Uhl
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 125
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Christine Weber
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 126
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Teaser
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
- Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)