Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Susanne Dejon

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 01
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z.B. Möbel, Schuhe, Kleidung). Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z.B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d.h. verbrennen oder deponieren.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

     

    Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab:

    • Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen. Siehe bei Abfallgebühren
    • Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse. Siehe bei Abfallgebühren
    • Bei der Selbstanlieferung von Abfällen bestimmt sich die Gebühr nach der Menge und der Art der Abfälle. Siehe bei Deponien

     

     

    Rechtsgrundlage

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