Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Bauen und Immobilien / Bauplanung / Baudenkmalpflege

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Stefanie Heller

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
    Stockwerk: 2
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt.

    Dies können beispielswiese sein:

    • Baudenkmale,
    • Denkmalbereiche,
    • archäologische Kulturdenkmale,
    • archäologische Flächendenkmale,
    • bewegliche Kulturdenkmale
    • Kleindenkmale.

    Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Bei Kulturdenkmälern unterscheidet man zwischen unbewglichen Kulturdenkmälern (1. ortsfeste Einzeldenkmäler und Bauwerke, 2. Denkmalzonen) und beweglichen Kulturdenkmälern (1. bewgliche Einzelgegenstände, 2. Sammlungen und sonstige Gesamtheiten von Einzelgegenständen).

    Veränderungen an einem Kulturdenkmal bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt wird. Instandsetzungen sind der Unteren Denkmalschutzbeörde anzuzeigen.

    Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung:

    Antragsformular

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    sind bei der Unteren Denkmalpflegebehörde bei der Kreisveraltung Donnersbergkreis zu erfragen.

    Rechtsgrundlage

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