Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Liegenschaftskarte (Allgemein)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Carmen Appelmann-Arm

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 232
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Annette Buschmann

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 221
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Uwe Welker

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Liegenschaftskarte, früher auch Flurkarte oder einfach Katasterkarte genannt, ist eine maßstäbliche verkleinerte Darstellung aller Liegenschaften und bildet den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Sie schafft mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung aller Flurstücke und Gebäude die Grundlage für die Sicherung des Eigentums. In der Liegenschaftskarte sind u.a. nachgewiesen:

    • Bezeichnung und Geometrie der Flurstücke und Gebäude sowie deren Raumbezug,
    • Lagebezeichnungen (Straßennamen, Hausnummern, Gewannbezeichnungen, Gemarkungsnamen)
    • Verwaltungs- und politische Grenzen
    • öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.B. Naturschutz-, Heilquellenschutzgebiete, Denkmalzonen u.a.)
    • Lage der Gebäude
    • Nutzungsarten
    • Ergebnisse der Amtlichen Bodenschätzung

    Mit der Liegenschaftskarte steht eine zuverlässige, maßstabsgetreue Basisinformation zur Verfügung, die als Grundlage für Grundstücksgeschäfte, Planung und Finanzierung von Bauvorhaben, aber auch als georeferenzierte Grundlage für Informationssysteme anderer Behörden und Stellen verwendet werden kann.

    Die herkömmliche, analoge Liegenschaftskarte wurde durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst. Die Liegenschaftskarte liegt sowohl im Rasterformat (LiKa-R) und Vektorformat (LiKa-V) vor.

    Abgeleitet aus der ALK werden selbstverständlich auch weiterhin analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte abgegeben.

    Einsichtnahme ins und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie beim örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramt sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren (ÖbVI). Darüber hinaus geben Ihnen die Vermessungs- und Katasterämter und ÖbVI fachliche Auskünfte zu den Dateninhalten des Liegenschaftskatasters.

    von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

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