29 Menschen aus 10 Ländern eingebürgert

    Im Rahmen einer Feierstunde im Kreishaus überreichte Landrat Werner 29 Personen aus 10 Herkunftsländern ihre Einbürgerungsurkunde. Vorher hatten sich alle gemeinsam zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ihrer Wahlheimat bekannt.

    Der Landrat gab den Neubürgern einige Gedanken mit auf den Weg und betonte, die Urkunde sei nur das äußere Zeichen für die neue deutsche Staatsbürgerschaft. "Teil eines Volkes wird man, wenn man sich integriert und für gemeinsame Werte wie Toleranz und Gerechtigkeit eintritt." Voraussetzung sei jedoch, "dass man sich versteht, im wahrsten Sinne des Wortes". Sprachkompetenz lasse sich nicht nur in Kursen erwerben, sondern zum Beispiel auch in Vereinen, um auf diese Weise Teil der großen Gemeinschaft zu werden. Gerade für Kinder sei der Spracherwerb wichtig. Nur so könnten sie eine gute Bildung genießen, die für die berufliche Zukunft notwendig sei. Abschließend stellte Landrat Werner einen weiteren Aspekt von Einbürgerung heraus: "Auch wir profitieren davon, indem wir Ihre Gebräuche und Sitten aufnehmen und so unsere Gesellschaft bereichern."

    Festlich umrahmt wurde die Veranstaltung durch das Klavier- und Geigenspiel der Brüder Antonio und Christian Kapper aus Bolanden, beide Schüler der Kreismusikschule. Virtuos meisterten sie zwei anspruchsvolle Stücke: das romantische Salut d'Amour von Edward Elgar und den sehnsuchtsvoll-feurigen Czardas von Vittorio Monti.

    Von den 29 Neubürgern stammen 10 aus der Türkei, je 4 aus Italien, Polen und dem Kosovo, 2 aus Frankreich und je eine/r  aus Russland, Kroatien, der dominikanischen Republik, Thailand und den Philippinen.

    Stichwort: Einbürgerung

    In Deutschland eingebürgert werden können Menschen, die hier seit mindestens acht Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben und einige weitere Kriterien erfüllen. Bei besonderen Integrationsleistungen – wie zum Beispiel deutschen Schulabschlüssen mit Mindestnoten im Fach Deutsch, einer in Deutschland erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Sprachkenntnissen mit mindestens Niveau B2 – kann eine Verkürzung auf sechs Jahre erfolgen.

    Auf jeden Fall müssen sich die Bewerber zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt in der Regel selbst bestreiten können und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ein Ausschlussgrund wäre die Verurteilung aufgrund einer Straftat. EU-Bürgerinnen und -Bürger können ihre bisherige Staatsangehörigkeit auch nach der Einbürgerung behalten.

     Weitere Auskunft erteilt im Kreishaus (Zimmer 06) Volker Schäfer unter der Telefonnummer 06352 / 710-191.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.