Keine einschränkungen mehr wegen Geflügelpest

    Die Kreisverwaltung informiert, dass die seit dem 2. März 2017 geltenden Restriktionen zum Schutz vor Geflügelpest ab sofort nicht länger wirksam sind. Die damals erlassene tierseuchenrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) wird aufgehoben.

    Weitere Informationen, auch zur Rechtsbehelfsbelehrung, entnehmen Sie bitte der Aufhebungsverfügung.

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