Investitionsprogramm 3.0 für Schulen

    Mehr als 4,9 Mio. € aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Rheinland-Pfalz 3.0, Kapitel 2 werden für 2018 in den Donnersbergkreis fließen. Verwendungszweck für die neuerliche Finanzhilfe ist die Verbesserung der Infrastruktur an Schulgebäuden. Wie das Geld sinnvollerweise auf die Schulen im Landkreis verteilt werden soll, hat der Kreisausschuss am 12. Dezember festgelegt.

    Da das Land keine Vorgabe macht, wie das „Landkreisbudget“ aufzuteilen ist, wurde für den Donnersbergkreis eine gut nachvollziehbare Regelung mit den Schulträgern getroffen. Nach Abzug von Anteilen, die den Privatschulen (Gymnasium Weierhof und Hermann-Nohl-Schule) zugewiesen werden sollen, waren noch gut 4,6 Mio. € zu verteilen. Gemäß der Beschlussfassung soll der Betrag je zur Hälfte auf die kreiseigenen Schulen sowie die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinden entfallen. Welcher Betrag auf die einzelne VG entfällt, errechnet sich auf Grundlage der jeweiligen Schülerzahlen und der Finanzkraft.

    Förderfähig mit Geld aus dem Investitionsprogramm 3.0 sind Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden, für die eine 90-prozentige Förderquote gilt. Die antragsberechtigten Verbandsgemeinden und privaten Schulträger werden jetzt seitens der Kreisverwaltung über ihr zugeteiltes Budget informiert und sind gehalten, ihre geplanten Projekte bis spätestens 31. März 2018 anzumelden.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.