Umstrukturierung von Rebflächen

    Bis 15. August 2017 können bei der zuständigen Kreisverwaltung Anträge für die Teilnahme am EU-Umstruk-turierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 gestellt werden. Die genannte Frist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen. Unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu bestockt werden sollen sowie Flächen in Flurbereinigungsverfahren sind ebenfalls im Teil 1 zu melden. Die Antragsunterlagen sind im Kreishaus, Zimmer 006 erhältlich, Auskunft gibt Frau Maue unter Tel. 06352 / 710-209.

    Nach der Vor-Ort-Kontrolle werden die Antragsteller im September/ Oktober benachrichtigt, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis dahin dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.

    Im Januar 2018 erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 15. August ist nicht möglich. Die Anträge können im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer wip.lwk-rlp. de  EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. Alternativ kann man den Antrag über Neuregistrierung ausfüllen und per Fax absenden.

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