Vogelgrippe in Carlsberg - Schutzmaßnahmen

    Bei einer verendeten Gans aus privater Geflügelhaltung in Carlsberg (VG Hettenleidelheim) hat das Landesuntersuchungsamt am 1. März das hochansteckende Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. Wegen der räumlichen Nähe sind auch im Donnersbergkreis sogleich Sofortmaßnahmen eingeleitet worden.

    In einer tierseuchenrechtlichen Anordnung wurde ein Beobachtungsgebiet gebildet, das etwa den 10-Kilometer-Umkreis der Fundstelle umfasst. Dazu gehören die Stadt Eisenberg, die Gemeinden Ramsen, Kerzenheim, Breunigweiler und Sippersfeld sowie Teile der Gemeinde Göllheim (westlich der B 47), insbesondere die Aussiedlung Füllenweide. In diesem Gebiet sind dem Kreis-Veterinäramt ca. 50 (darunter auch kleinste) Geflügelhaltungen bekannt. Die Halter wurden - soweit möglich - telefonisch benachrichtigt. Zusätzlich wird unverzüglich eine Allgemeinverfügung erlassen und öffentlich bekannt gemacht, die Sie hier einsehen können.

    Zu den Restriktionen, die Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet einhalten müssen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, gehört die Pflicht, die Tiere derzeit in geschlossenen Ställen oder einer geeigneten Schutzvorrichtung zu halten. Außerdem besteht das Verbot, lebende Tiere, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eier und sonstige Produkte dieser Tiere in Umlauf zu bringen. Unabhängig von der Größe des Bestandes gilt für betriebsfremde Personen das Gebot, Schutzkleidung zu verwenden, die nach Gebrauch desinfiziert bzw. (bei Einwegkleidung) unschädlich beseitigt werden muss. Zur Aufstockung des Wildvogelbestandes gehaltene Tiere dürfen gemäß der Verordnung nicht frei gelassen werden.

    Die Amtstierärzte der Kreisverwaltung werden Betriebe, die gewerbsmäßig Geflügel halten, zu Beratungszwecken aufsuchen. Für Rückfragen steht Dr. Boris Rendel unter Tel. 06352 / 710-207 zur Verfügung. Anfragen per Email unter:


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