Bürgeranfrage zu Grüngutplätzen

    Der Kreistag will das neue Grüngutkonzept des Kreises zeitnah im Jahr 2018 prüfen und evaluieren. Ursprünglich hatte der Kreisausschuss in seiner Sitzung im Juni 2017 einen zweijährigen Probelauf beschlossen. Konkreter Anlass für die geplante kritische Betrachtung ist der schriftliche Antrag eines Bürgers, der die seit August 2017 umgesetzte Begrenzung der Grüngutsammelplätze auf eine Durchfahrtshöhe von zwei Metern moniert.

    Privatpersonen mit höheren Fahrzeugen sowie gewerbliche Anlieferer können ihr Grüngut auf der Kreismülldeponie Eisenberg oder der Erdaushub- und Bauschuttdeponie Winnweiler entsorgen. Für Privathaushalte ist dies kostenfrei. Bemängelt wird, dass das Grüngut dort nicht einfach abgekippt werden kann, sondern in einen Großcontainer umgeladen werden muss.

    Hintergrund:

    Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil auf den Sammelplätzen jahrelang unkontrolliert sehr große Mengen Grünschnitts ohne Herkunftsnachweis abgeladen wurden. Zudem wurden immer wieder Bauschutt, Plastiksäcke und andere Störstoffe entsorgt, deren Entsorgung erhebliche Kosten auslöste. Die Höhenbegrenzung und festen Öffnungszeiten wurden vom Kreisausschuss verabschiedet, um die vorschriftswidrige Nutzung einzudämmen.

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