Aktuelle Ausnahmeregelung für ökologische Vorrangflächen

    Das Mainzer Landwirtschaftsministerium hat aktuell Landwirten in mehreren Teilregionen genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder für Futterzwecke zu mähen. Der Donnersbergkreis gehört mit dazu. Mit der Sonderregelung wird auf Futterknappheit infolge der Trockenheit in bestimmten Teilen von Rheinland-Pfalz regiert.

    Landwirte, die Direktzahlungen zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen beantragt haben und im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen hier ab sofort brachliegende Ackerflächen (nach Artikel 46, Absatz 2 Buchstabe a der entspr. EU-Verordnung) beweiden oder mähen. Da ein Großteil dieser Ackerbrachen begrünt ist, kann die Ausnahmegenehmigung helfen, Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen. Dies gilt auch für den EULLa-Programmteil „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland.“ Daraus ergibt sich, dass weitere Grundfuttermittel, wie Heu und Silage, bzw. andere Grünfutterpflanzen erworben werden dürfen. Für die EULLa-Programmteilnehmer ist allerdings ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung erforderlich. Auskunft zum Thema erteilen im Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Frau Maue, Tel. 06352 / 710-209 und Frau Adam (710-253).

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