Die neue DS-GVO: Informationen für Vereine

    Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Nicht nur die Unternehmen, Behörden und Institutionen sind verpflichtet, die neuen Regelungen umzusetzen, sondern auch alle Vereine, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine. Angefangen vom Mitgliedsantrag über Einladungen zu Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen bis hin zum Internetauftritt eines Vereins – im Vereinsleben gibt es viele Szenarien, in denen personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder Geschlecht verarbeitet werden.

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen, die mit dem Datenschutz in Vereinen befasst sind, in einer Handreichung zusammengestellt. Über folgenden Link finden Sie Informationen und Mustervorlagen, die Sie für Ihre Arbeit nutzen können: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/vereine/


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