Jagd und Tierschutz in Einklang - Statement von Kreisjagdmeister Klaus Weber

    Ende Juni wurde in Teilen des Donnersbergkreises ein Flyer des Wildtierschutzvereins Deutschland e. V. mit Sitz in Gau-Algesheim verteilt. Darin getroffene Äußerungen sind sehr negativ gegen die Jagd gerichtet, weshalb sich Landrat Rainer Guth und Kreisjagdmeister Klaus Weber zu einigen Richtigstellungen veranlasst sehen:  

    Die Herausgeber des buntbebilderten Faltblatts bezeichnen die Jagd als „blutiges Hobby einer Minderheit“; die Hege beschränke sich auf das Füttern von für die Jagd interessante Tierarten. Richtig ist vielmehr, dass die Jagd eine für die Belange der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Umwelt wichtige, weil nachhaltige Nutzung von natürlich vorhandenen Ressourcen darstellt. Nur Personen, die im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine anspruchsvolle staatliche Ausbildung mit Jägerprüfung absolviert haben, sind berechtigt die Jagd auszuüben. Jäger dürfen laut Landesgesetz das Wild nicht füttern. Zulässig ist (nach Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde) lediglich das Anlocken von Wildschweinen zum Erlegen an sogenannten Kirrungen. Jäger sind verpflichtet, einen gesunden und artenreichen Wildbestand zu erhalten. Sie sind zur Mitwirkung bei der Vermeidung und Bekämpfung von Wildseuchen und -krankheiten verpflichtet. 

    Rot-, Dam-, Reh-, Mufflon und Schwarzwild darf nur im Rahmen einer jährlich getroffenen Abschussvereinbarung bejagt werden. Durch die Jagd wird in der Regel versucht, einen dem Lebensraum angepassten Wildbestand zu gewährleisten. Dabei wird versucht, Wildschäden an landwirtschaftlichen Anbauflächen und am Wald zu vermeiden. Durch die Jagd wird ein hochwertiges Lebensmittel, das Wildbret, gewonnen. Die Behauptung des Wildtierschutzvereins, die meisten erlegten Tiere würden „entsorgt und verbuddelt“ und nicht als Nahrung genutzt, entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Dies gilt auch für den unberechtigten Vorwurf, Wildschweine und Rehe würden bei Drückjagden häufig schwer verletzt zurückgelassen. Richtig ist, dass Wild zwar zuweilen verletzt flüchtet. Diese Tiere werden jedoch von besonders ausgebildeten „Schweißhunden“ nachgesucht, um sie zu finden und zu erlösen.

    In Deutschland darf die Jagd nur in gesetzlich geregelten Jagdzeiten ausgeübt werden, hierbei wird auf den Tierschutz und die Situation des Wildes Rücksicht genommen. Muttertierschutz in den Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten sind für waidgerechte Jäger selbstverständlich. Alle Jäger durchlaufen eine Ausbildung an Lang- und Kurzwaffen, die eine tierschutzgerechte Jagd sicherstellen soll. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und machen die anständige, tierschutzgerechte Jagd zur Grundlage ihres Handelns. Es bestehen Möglichkeiten, das Schießen in jagdlichen Situationen zu üben. Mittlerweile werden auch schon Schießnachweise von Jägern eingefordert. 

    Aufgrund der relativ geringen Vorkommen werden Feldhasen, Fasane und Rebhühner, wenn überhaupt, nur äußerst zurückhaltend bejagt. Revierkenntnisse des Jägers und das Wissen über vorhandenes Wild und dessen natürliche Fressfeinde schützen dabei das vorhandene Niederwild. Für den Rückgang von Niederwild gibt es vielfältige Gründe, die nur zum Teil mit der Jagdausübung zu tun haben. Klima, Landwirtschaft und natürliche Fressfeinde spielen ebenfalls eine Rolle.

    Die Aussage im Flyer, in Bereichen, in denen Füchse und andere Raubtiere nicht gejagt werden, würde sich ein natürliches Gleichgewicht einstellen, halte ich für sehr gewagt. Ebenso wenig beweisbar ist die Behauptung, durch die Jagd bedingt würden mehr Füchse den für Menschen sehr gefährlichen Parasiten, den kleinen Fuchsbandwurm in sich tragen und die ebenso gefährliche Lyme-Borreliose würde verstärkt auftreten. Um Krankheitsübertragungen (auch die Tollwut) zu verhindern, ist es nach wie vor geboten, Füchse, Dachse, sowie Marderhunde und Waschbären zu bejagen, die sich sehr stark vermehren. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest aus dem osteuropäischen Raum nach Deutschland - meist durch uns Menschen - eingeschleppt wird.

    Wenn dies geschieht, wären die Schwarzwildbestände und alle Hausschweine gefährdet. Milliardenschäden würden entstehen und viele landwirtschaftliche Existenzen wären bedroht. Auch hier kommt die gesamte Jägerschaft in Zusammenarbeit mit anderen Stellen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und versucht engagiert, die Wildschweinbestände deutlich zu verringern. Im Donnersbergkreis konnten im Jagdjahr 2017/18 2.883 Wildschweine erlegt werden, rd. 550 mehr als im Vorjahr. 

    Die Meinung, dass jagdfreie Gebiete dem Tierschutz dienen, kann nur eingeschränkt gelten, denn jeder wild lebende Beutegreifer, ob behaart oder gefiedert, muss sich und seine Nachzucht ernähren. Fotos in der Broschüre von niedlichen Jungfüchsen, auch im Käfig und von erlegtem Wild, sollen oft tierliebende Leser beeinflussen, betroffen machen und deren Spendenbereitschaft steigern. Für Leser, die Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen sind, ist wichtig zu wissen, dass es nicht von Nachteil ist, „Zwangsmitglied der Jagdgenossenschaft“ zu sein. Die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt der Staatsaufsicht der Unteren Jagdbehörde. Als Jagdgenosse hat man Anspruch auf den Ersatz von Wildschäden. Auf geeigneten Flächen dürfen zwar berechtigte Einrichtungen wie Hochsitze, Ansitzleitern, Kirrungen und Salzlecken errichtet werden, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der Grundstückseigentümer. Hierfür kann sogar eine angemessene Entschädigung gefordert werden.

    Fazit: Mit dem durch den Wildtierschutzverein Deutschland verteilten Faltblatt und die enthaltenen Behauptungen wird gezielt versucht, eine negative Stimmung gegen die Jagdausübung zu erzeugen. Ein objektiver Rat lautet deshalb: Wenden Sie sich mit allen Fragen zur (ordnungsgemäßen, waidgerechten) Jagd im Donnersbergkreis persönlich, unter Tel. 06352 / 710 111 oder per Email: an die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden. Hier erhält man eine kompetente, objektive und gesetzlich fundierte Beratung.


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