Alt-Kühlgeräte und E-Schrott: Umweltstraftaten und Diebstahl

    Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger des Donnersbergkreises, Alt-Kühlgeräte und Elektroschrott möglichst erst morgens, kurz vor der Abholung, bereitzustellen. Ist dies nicht machbar, sollte man auf die Geräte zumindest ein Auge haben. Oft dauert es nach dem Abstellen nämlich nur Minuten, bis die ersten Gegenstände entwendet sind. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Diebstahl, weil die Abfuhr von Alt-Kühlgeräten und Elektroschrott ausschließlich über die von der Kreisverwaltung beauftragte Entsorgungsfirma  zu erfolgen hat. Außerdem entsteht der öffentlichen Hand wirtschaftlicher Schaden, denn wertvolle Materialen wie Kupfer oder Stahl werden von den Entsorgungsfirmen vergütet. Mit diesen Erlösen versucht der Kreis zumindest einen Teil der Kosten zu decken, die aus dem Betrieb der E-Schrott-Annahmestellen und der Abfuhr der Geräte resultieren.

    Mit den Diebstählen gehen meist Umweltstraftaten einher. Wird bei Alt-Kühlgeräten das Kühlsystem (Aggregat und Kühlschlangen) abgeschnitten, entweicht das Kühlmittel (z. B. FCKW) ungehindert in die Atmosphäre und verstärkt so den Treibhauseffekt. Ausgeschlachtete Elektro- und Elektronikgeräte werden illegal entsorgt und vermüllen die Landschaft.

    Das Entwenden abgestellten Sperrguts durch Unbefugte kann bei den Polizeiinspektionen im Donnersbergkreis gemeldet werden. Hilfreich wären konkrete Hinweise wie zum Beispiel Kennzeichen und Fahrzeugbeschreibung.

    Für weitere Fragen steht im Kreishaus Herr Löber unter 06352 / 710-110 zur Verfügung.

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