"Ein einmaliges Ereignis im Leben"

    Bei einer Feierstunde im Kreishaus überreichte Landrat Rainer Guth 35 Personen aus 18 Herkunftsländern ihre Einbürgerungsurkunden. Zuvor hatten sich alle gemeinsam zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ihrer Wahlheimat bekannt. "Ihre persönlichen Geschichten, die Sie hierher geführt haben, sind so unterschiedlich wie die Länder, aus denen Sie kommen", stellte der Landrat zur Begrüßung fest.

    "Sie sind schon lange in der Pfalz angekommen", so der Kreischef weiter, "doch mit dem heutigen Tag wird es amtlich". Er verwies auf die lange Einwanderer-Tradition der Pfalz, in der sich schon im 16. und 17. Jahrhundert Hugenotten, Wallonen und Mennoniten niederließen. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft sei nun Vieles einfacher, meinte Landrat Guth und nannte stellvertretend berufliche Chancen, aber auch die freie Wahl des Wohn- oder Arbeitsortes innerhalb der EU. Gleichzeitig appellierte er an die Neubürger, ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürger wahrzunehmen und sich klar gegen jede Form der Diskriminierung zu positionieren. "Lassen Sie es nicht zu, dass sich Teile unserer Gesellschaft weiter radikalisieren", mahnte der Landrat.

    Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung durch Fritz Hertel und seinen Schüler Omid Akbari von der Kreismusikschule. Sie spielten drei Instrumentalstücke auf der Gitarre und begleiteten, unterstützt von KMS-Leiterin Jolanthe Seidel-Zimmermann, das zum Auftakt angestimmte Volkslied "Die Gedanken sind frei" und das Singen der Nationalhymne.

    Von den 35 Neubürgern stammen zehn aus der Türkei, vier aus Großbritannien, je zwei aus Brasilien, Rumänien, Thailand, der Ukraine und Ungarn sowie je eine Person aus Afghanistan, Armenien, der Dominikanischen Republik, Kenia, Litauen, Polen, Russland, Serbien, Sri Lanka und Vietnam.

    Stichwort: Einbürgerung

    In Deutschland eingebürgert werden können Menschen, die hier seit mindestens acht Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben und einige weitere Kriterien erfüllen. Bei besonderen Integrationsleistungen – wie z. B. deutschen Schulabschlüssen mit Mindestnoten im Fach Deutsch, einer hier erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Sprachkenntnissen mit mindestens B2-Niveau – kann eine Verkürzung auf sechs Jahre erfolgen. Auf jeden Fall müssen sich die Bewerber zur demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt i. d. R. selbst bestreiten und genügende Deutschkenntnisse nachweisen können. Ein Ausschlussgrund wäre die Verurteilung aufgrund einer Straftat. EU-Bürger/innen dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten.

    Weitere Auskunft erteilt Volker Schäfer im Kreishaus (Zimmer 06) oder unter Tel. 06352 / 710-191.

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