Zahlen und Fakten zu Füchtlingen

    Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurden in der Kreistagsitzung vom 15. April Antworten zur Ausländerbehörde im Umgang mit hier lebenden Flüchtlingen gegeben. Als Grund für die Anfrage ist eine stark erhöhte Abschiebequote in Rheinland-Pfalz genannt und es wird erklärt, dass man sich für den Donnersbergkreis eine „humane Flüchtlingspolitik“ wünsche. Landrat Rainer Guth stellte in der Sitzung fest, dass die größere Zahl abgelehnter Asylanträgen nichts mit schwindender Humanität zu tun habe. Seitens des Kreises bemühe man sich intensiv darum, Asylbewerber zu integrieren, die dies auch wollen.

    Im schriftlich verteilten Antwortpapier wird erläutert, dass „geduldete Ausländer“ grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und ausreisepflichtig sind. Ist eine Abschiebung z. B. wegen fehlender Ausweispapiere, laufendem Klageverfahren oder Reiseunfähigkeit nicht möglich, werde der Aufenthalt des Betreffenden geduldet. Vor einer Abschiebung (außer bei sog. „Gefährdern“) schreibe das Gesetz eine Rückkehrberatung mit dem Ziel der freiwilligen Heimreise vor. Rückkehrprogramme setzten (finanzielle) Anreize. Ausreisepflichtige, die das Bundesgebiet nicht freiwillig verlassen wollen, würden in ihre Heimatländer zurückgeführt. Hier müsse die Ausländerbehörde Entscheidungen des BAMF (abgelehnte Anerkennung als Flüchtling/Asylsuchender) vollziehen. Nicht jedoch ohne Prüfung, ob eine Aufenthaltserlaubnis z. B. wegen Familiennachzug, Studium, Arbeit oder aus humanitären Gründen erteilt werden kann. Im Jahr 2018 habe es aus dem Donnersbergkreis 42 freiwillige Ausreisen und zwei Abschiebungen gegeben, im laufenden Jahr bisher acht freiwillige Ausreisen und eine Abschiebung, wird mitgeteilt.

    Die Gesamtzahl der im Donnersbergkreis lebenden Asylbewerber zum Stichtag 31.3.2019 wird mit 1062 beziffert; (223 davon mit Aufenthaltsgestattung, 217 mit Duldung, 1 Person als Asylberechtigter, 514 Personen als anerkannte Flüchtlinge und 107 mit Abschiebeverbot). Von 100 Anträgen (2018/19) auf Familiennachzug seien die weitaus meisten bewilligt worden, wird ausgeführt. Als Hauptgrund für Rückstande bei der Bearbeitung wurde ein immenser Anstieg der Fallzahlen in der Ausländerbehörde ab 2015 genannt. Diese sind laut Statistik von 2014 mit 4734 Fällen (davon Asyl 388) auf 6401 (davon Asyl 1084) im Jahr 2018 gestiegen. Um Abhilfe zu schaffen, seien zeitweise veränderte Öffnungs- und Dienstzeiten eingeführt, Personalaufstockungen erfolgt und eine Prozessoptimierung eingeleitet worden. Rückstände konnten dadurch zwar abgebaut werden, seit November 2018 lägen allerdings wieder 274 Neuanträge vor. Der Personalbedarf werde derzeit erneut überprüft. Seit 2018 bestehe ein „Runder Tisch Rückkehrmanagement“ unter Beteiligung von Ausländerbehörde, Sozialabteilung und bei Bedarf auch Gesundheitsamt.

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