Umstrukturierung von Rebflächen

    Bis 30. September können bei der Kreisverwaltung Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 (Teil 1) gestellt werden. Es müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können nur Flächen beantragt werden, die bereits im 1. Teil aufgeführt worden sind.

    Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-rlp.de]. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

    Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller Anfang Dezember eine Nachricht von der Kreisverwaltung, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis dahin dürfen dort keine Veränderungen vorgenommen werden. Auskunft zum Thema gibt im Kreishaus Carolin Pirkl, die unter Tel. 06352 / 710-209 erreichbar ist.

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