Clearings: Sozialabteilung zieht Bilanz

    Der ländlich geprägte Donnersbergkreis beheimatet aktuell 1041 Geflüchtete aus  verschiedenen Herkunftsländern (Stand: September 2019). Nach Bewältigung der anfänglichen Herausforderungen wie Unterbringung und Erstversorgung gilt es nun, eine nachhaltige Integration der Neuzugewanderten anzustreben. Um auch Menschen mit unklaren Bleibeaussichten eine Perspektive zu ermöglichen, wurde 2017 ein sogenanntes Clearing-Verfahren in die Wege geleitet.

    Das erste startete am 29. November 2017 und wurde am 26. Februar 2018 abgeschlossen. Initiiert wurde es durch die Abteilungsleitung der Sozialabteilung. Der zweite Durchgang lief vom 22. November 2018 bis zum 7. März 2019. In diesen Zeiten wurden die Asylsachbearbeiter der sechs Verbandsgemeinden ins Kreishaus eingeladen. Beteiligt an den Gesprächsrunden waren Vertreterinnen und Vertreter von Sozialabteilung und Ausländerbehörde sowie die Sozialamtsmitarbeiter der jeweiligen Verbandsgemeinde. Im Rahmen dieser Gesprächsrunden wurde über jede Person, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, gesprochen. Zu dieser Personengruppe zählten im ersten Clearing 513 und im zweiten 424 Personen, die  entweder eine Gestattung oder eine Duldung erhalten hatten. Ziel war es einerseits herauszufinden, welche Bleibeperspektiven die Asylbewerber haben und in welcher Integrationsmaßnahme sie sich zu diesem Zeitpunkt befanden. Für jede Person wurde eine Schlussempfehlung bzw. -maßnahme ausgesprochen, die entweder zur Integration beitragen oder die Rückkehr ins Heimatland beschleunigen sollte.

    Um das Ergebnis besser einordnen und bewerten zu können, wurden verschiedene Kategorien gebildet. Diese helfen auch beim Vergleich der Ergebnisse aus dem ersten und zweiten Clearing Verfahren und zeigen die positiven Entwicklungen in zahlreichen Bereichen.

    Vergleich 1. und 2. Clearing-Verfahren


    1. Clearing
    2. Clearing
    Zeitraum
    29.11.2017. bis 26.02.2018
    22.11.2018 bis 07.03.2019
    Fallzahl gesamt
    531
    424
    Davon Kinder / Minderjährige
    133
    144
    Personen ohne aktuellen Handlungsansatz (verfahrensbedingt; Erkrankung; unklare Identität etc.)
    38
    58
    Verzogen nach Unbekannt / Zur Zuweisung nicht erschienen
    46
    17
    Bezug Jobcenter
    62
    6
    GBQ-Maßnahme
    44
    28
    Gemeinnützige Arbeit / Sonstige Maßnahme (z. B. Sprach- oder Integrationskurs)
    46
    39
    Beschäftigungsverhältnis / Ausbildung
    61
    104
    Job Coach
    17
    0
    Freiwillige Rückkehr
    13
    4
    Beratung zur freiwilligen Rückkehr
    54
    24
    Leistungskürzung veranlassen
    17
    0

    Die Spalte „Bezug Jobcenter“ verdeutlicht zum Beispiel, dass der Übergangsprozess vom Leistungsbezug der Kreisverwaltung zum Leistungsbezug durch das Jobcenter deutlich flüssiger vonstatten geht. Auch hat die Zahl der Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse stark zugenommen. Sehr positiv zu bewerten ist zudem der Punkt „Leistungskürzungen veranlassen“. Hierbei wurde beim ersten Clearing erkannt, dass eine Vielzahl von Personen unentschuldigt bei Sprachkursen und Maßnahmen der Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (GBQ) fehlen, ohne dass daraus Konsequenzen in Form von Sanktionen resultieren. Um dem entgegen zu wirken, wurde das sog. Rot-Grün-Rückmeldesystem eingeführt. Mit Hilfe dieses Erfassungsbogens bekommen die Verbandsgemeinden von den Sprachkursträgern und der GBQ Rückmeldung und können ggf. Sanktionen veranlassen. Da das Rot-Grün-Rückmeldesystem so gut angenommen und umgesetzt wird, war es im 2. Clearing Durchgang nicht mehr nötig auf diese Problematik hinzuweisen. Der Rückgang im Bereich Job Coach ergibt sich dadurch, dass im Rahmen des 1. Clearings den Job Coaches noch zu betreuende Personen zugewiesen wurden. Im Zuge des zweiten Durchgangs wurde davon abgesehen und die Job Coaches entscheiden eigenständig wen sie betreuen möchten.

    Dank des Clearing-Verfahrens hat sich gezeigt, dass viele Teilnehmende bereits eigenständig bzw. mit Hilfe ehrenamtlicher Unterstützung eine Beschäftigung, Ausbildung oder einen Praktikumsplatz gefunden haben. Das Clearing hat aber auch verdeutlicht, dass zwischen den bestehenden Sprach- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge eine engere Verzahnung erfolgen muss. Es gilt, bestehende Lücken zu schließen und aufeinander aufbauende Angebote passgenauer zu verzahnen. Bei dem Personenkreis, der bisher negativ aufgefallen ist, beispielsweise durch fehlendes Mitwirken, wurden leistungsrechtliche Sanktionierungen veranlasst. Außerdem wurde erkannt, dass die Dokumentation hinsichtlich An- und Abwesenheitszeiten bei Integrationsmaßnahmen ausgebaut werden muss.

    Nach den ersten beiden Clearings ist das Fazit positiv. So werden die bestehenden Angebote, besonders die der Gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, intensiver genutzt. Darüber hinaus können nun die Sprachkurse der Kreisvolkshochschule bedarfsgerechter angeboten werden und werden entsprechend stärker nachgefragt.

    Die Clearing-Verfahren helfen zudem, Klarheit über Integrationsbemühungen zu gewinnen. In manchen Fällen wird deutlich, dass der Wille fehlt, in anderen zeigt sich, dass im Donnersbergkreis viele engagierte und motivierte Geflüchtete leben, die sich aktiv um ihre persönliche Integration bemühen und ihre Zukunft in Deutschland selbst gestalten möchten.

    Durch die Einbeziehung verschiedener Beteiligter wird außerdem der Aufbau einer möglichst lückenlosen Bildungskette bis zur Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung möglich. Auch wurden die Verbandsgemeindeverwaltungen für verschiedene Integrationsmaßnahmen und Vorgehensweisen sensibilisiert. Bei den beteiligten Akteuren wurde ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen, wodurch eine Beteiligung der Kreisverwaltung nur in Einzelfällen nötig ist. Daher ist vorerst kein dritter Clearing-Durchgang angedacht.

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