Anträge für Rebpflanzungen 2019

    Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können vom 2. bis 31. Januar gestellt werden. Damit beginnt der zweite Teil des Antragsverfahrens. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, die am am 30. April endet.

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens (Fristende 2. Juli 2018) gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 € pro Hektar. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Lage der Fläche und Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche beträgt in Flachlagen 10 Ar und in Steillagen 5 Ar. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden unter https://wip.lwk-rlp.de/. Ansonsten stehen auf der Homepage des Ministeriums Richtlinie und Antragsformulare zum Download bereit: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/


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