Hinweis zur Sportförderung

    Für Projekte zum Bau, Ausbau und zur  Sanierung von Sport- und Freizeitanlagen, deren Umsetzung im Jahr 2020 geplant ist, können Vereine und Kommunen Zuwendungen des Donnersbergkreises aus Spendenmitteln beantragen. Vorhaben mit einem Kostenvolumen bis 75.000 € können in Höhe von bis zu 10 Prozent,  Vorhaben mit „Öko-Check“-Gutachten mit bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

    Das Sportreferat der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anträge berücksichtigt werden können, die  bis spätestens 30. September vollständig vorliegen. Anfang November entscheidet der Sportstättenbeirat über die Vergabe der Spendenmittel. Der Beirat stellt zudem eine Prioritätenliste für Investitionen mit einem über 75.000 € liegenden Kostenrahmen auf, die für eine Landesförderung in Frage kommen.

    Informationen über notwendige Unterlagen und das Antragsverfahren gibt Wibke Hahn vom Sportreferat der Kreisverwaltung. Sie ist unter Tel. 06352 / 710-355 oder per E-Mail an: erreichbar. 

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