Papierführerscheine z. T. schon bis 2022 tauschen

    Beim Umtausch von Führerscheinen hat sich eine Neuerung ergeben: Papierführerscheine müssen zum Teil schon in den nächsten zwei bis drei Jahren umgetauscht werden. Entscheidend ist hier das Geburtsjahr des Halters bzw. der Halterin.

    Umtauschfristen für Besitzer von Papierführerscheinen:

    Kartenführerscheine müssen, wie bereits berichtet, nur dann umgetauscht werden, wenn sie bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ausschlaggebend für die Fristen ist in dem Fall das Ausstellungsdatum.

    Umtauschfristen für Besitzer von Kartenführerscheinen, die bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden:

    Es empfiehlt sich, den Umtausch so spät wie möglich zu beantragen, denn der neue Führerschein wird 15 Jahre gültig sein – und zwar ab dem Tag der Ausstellung.

    Der Umtauschantrag kann sowohl bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung als auch bei den Verbandsgemeindeverwaltungen gestellt werden. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt: Führerschein, Ausweis und ein biometrisches Passbild. Wichtig: Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Sobald der Führerschein abholbereit ist, wird per Post eine schriftliche Benachrichtigung sowie eine Rechnung mit Vollmacht versandt. Die Umschreibungskosten in Höhe von 24,00 € können per Überweisung beglichen werden.

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