Corona-Grundeinkommen für freischaffende Musiker*innen

    Ergänzend zu den Sofort-Hilfen des Bundes, bietet das „Corona-Grundeinkommen“ auf Basis des Arbeitslosengelds II eine schnelle unbürokratische Hilfe für freischaffende Musiker*innen und Musikpädagog*innen. Landesmusikrat und Kulturministerium haben in einer aktuellen Pressemitteilung dazu aufgerufen, dass der betroffene Personenkreis dieses Angebot nutzen möge. Der komplette Wortlaut dieser Mitteilung ist hier nachzulesen,

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