Derzeit keine untersuchungen Zum Schulstart

    Weil die Bewältigung der Corona-Pandemie die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter bindet, können sie laut einer Mitteilung des Mainzer Gesundheitsministeriums die Wahrnehmung einzelner Aufgaben derzeit aussetzen. Hierzu zählen die sonst üblichen Untersuchungen vor dem Schulstart und Anforderungen im Hinblick auf das Masern-Schutzgesetz. Auch im Donnersbergkreis wird diese Möglichkeit aufgegriffen.

    Zum Einschulungsjahr 2020/2021 besteht für die kommunalen Gesundheitsämter keine Pflicht, Schuleingangs-Untersuchungen vorzunehmen, und sie müssen auch nicht nachgeholt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder mit offensichtlichem Förderbedarf. Außerdem wird derzeit in Kauf genommen, dass die Gesundheitsämter den mit dem Masernschutzgesetz geschaffenen Anforderungen nicht wie vorgesehen nachkommen können. 

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