LanDkreistag: FinaNzausgleich ist verfassungswidrig

    Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat am 16.12. entschieden, dass die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) zum 1.1.2014 verfassungswidrig war, da sich die kommunale Finanzausstattung, nicht am konkreten Bedarf der Kommunen orientiere. In einer aktuellen Mitteilung des Landkreistages, die hier im Wortlaut nachzulesen ist, wird im Namen der Kommunen eine höhere Finanzausstattung und die Beseitigung durch Unterfinanzierung eingetretene Folgen gefordert. 

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