Ausbau der K 4 Thema im Kreisausschuss

    Die Abstufung der K 4 zwischen Winnweiler und dem Wingertsweilerhof beschäftigte den Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Am 10. Dezember hatte sich das Gremium für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den anliegenden Gemeinden Höringen und Winnweiler über den Ausbau mit anschließender Abstufung ausgesprochen. Dieser Beschluss ist jetzt jedoch hinfällig, denn der Ortsgemeinderat Höringen hatte jüngst dagegen votiert. Winnweiler hat der Abstufung zugestimmt unter der Prämisse, dass vorher die fast parallel verlaufende L 390 durch das Land ausgebaut wird. 

    Nun liegt dem Kreisausschuss eine Eingabe des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Gehrweiler, Bernhard Kiefer, vor, in der er darum bittet, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Kiefer argumentiert mit der Bedeutung der K 4 als Hauptverbindung nach Winnweiler und der schlechten ÖPNV-Anbindung und schlägt eine kleine Lösung in Form eines neuen Belags vor.

    Wie Eva Hoffmann, Leitende Staatliche Beamtin im Kreishaus, erklärte, ist die Abstufung der K 4 alternativlos, denn das Landesstraßengesetz (LStrG § 3) räume hier kein Ermessen ein. Auch im sogenannten "Alsheimer Urteil" stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) im November 2010 fest: "Eine Gemeinde ist [...] ausreichend an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden, wenn die Ortslage [...] mit dem überörtlichen Verkehrsnetz verknüpft ist." Einer entsprechenden Anbindung einzelner – auch getrennt von der (Haupt-)Ortslage gelegener – Ortsteile bedürfe es dafür nicht. Eine ausreichende Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz sei auch dann gewährleistet, wenn eine klassifizierte Straße in geringer Entfernung an der Ortslage vorbeiführe und die Verbindung über eine in der Straßenbaulast der Gemeinde stehende kurze Zubringerstraße erfolge, so das OVG-Urteil.

    Der Wingertsweilerhof als Ortsteil von Höringen sei mit dieser Gemeinde durch die L 387 verbunden und damit an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden, erläuterte Hoffmann. Die K 4 habe dem LStrG nach keine Anbindungsfunktion für den Wingertsweilerhof oder Höringen (da direkt über L 387 und L 390 angebunden). Gleiches gelte für Gehrweiler und Gundersweiler, die beide über die L 387 und die L 388 angebunden seien. Dadurch ist eine Förderung aus Landesmitteln ausgeschlossen, der Kreis kann – und dürfte – die Kosten von 3,5 bis 4 Millionen Euro für einen Vollausbau aus eigenen Kräften jedoch nicht stemmen.

    Für Landrat Rainer Guth wäre die vorgesehene Sanierung der Höringerbachbrücke ein guter Kompromiss, durch den die Nutzung der Straße für die kommenden Jahre gewährleistet wird. Würde die Brücke nicht ertüchtigt, schwebe "ein Damoklesschwert" über dem Kreis, so der Landrat.

    Auf der Tagesordnung stand zudem u. a. die Sportförderung aus Spendenmitteln. Um die Antragstellung zu vereinfachen und Fördermittel etwas schneller fließen lassen zu können, wurde ein vorgezogener Termin für die jährliche Sitzung des Sportstättenbeirats im September beschlossen. Zudem soll die Antragsfrist für Vorhaben mit einem Kostenvolumen unter 75.000 € künftig am 30. Juni enden. Darüber hinaus entschied der Kreisausschuss über die Vergabe der Architekturleistungen zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen in der Karl-Ritter-Schule in Kirchheimbolanden. "Es ist wichtig, dass wir das Gebäude wieder komplett nutzen können", betonte Landrat Guth.

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