Hinweise für britische Staatsbürgerinnen

    Das Mainzer Integrations-Ministerium hat in einem Rundschreiben an die Kreisverwaltungen über das Vorgehen zur Einbürgerung britischer Staatsangehöriger aufgrund des Brexit informiert. Auskunft zum Thema gibt im Kreishaus (Zimmer 016) Volker Schäfer, der unter Tel. 06352 / 710-191 erreichbar ist.

    Hintergrund:

    Am 29. Januar 2020 stimmte das EU-Parlament dem Brexit-Abkommen zu. Durch das Abkommen trat Großbritannien am 31. Januar 2020 um 23 Uhr UTC (24 Uhr MEZ) aus der Europäischen Union  aus, dennoch bleibt es bis Ende 2020 Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion. In der Folge tritt ein Übergangsgesetz in Kraft, das bis 31. Dezember 2020 Anwendung findet. In dieser Übergangszeit wird Großbritannien grundsätzlich wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt.

    Britische Staatsangehörige, die im Übergangszeitraum einen Antrag auf Einbürgerung stellen, werden bei Erfüllung aller Voraussetzungen unter Hinnahme von Mehr-staatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) eingebürgert; das heißt die britische Staatsangehörigkeit kann neben der deutschen beibehalten werden. Dies gilt auch, wenn die Einbürgerung erst nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt, sofern der Antrag rechtzeitig vor Beendigung der Übergangszeit gestellt wurde. Derzeit leben im Donnersbergkreis 27 britische Staatsbürger/innen; acht Personen haben sich im Jahr 2019 einbürgern lassen.

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