Anträge für Rebpflanzungen 2020

    Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bis 31. Januar gestellt werden. Damit beginnt der zweite Teil des Antragsverfahrens. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren endet die Antragsfrist im Jahr der Besitzeinweisung am 30. April. Auskunft zum Verfahren gibt im Kreishaus Frau Pirkl unter Tel. 06352 / 710-209.

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 € pro Hektar. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Lage der Fläche und Bewirtschaftungsintensität. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden unter https://wip.lwk-rlp.de/.  Ansonsten stehen auf der Homepage des Ministeriums Richtlinie und Antragsformulare zum Herunterladen bereit: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

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