Bedarfsplan für Katastrophenschutz

    Für den Donnersbergkreis soll es bald einen umfassenden Bedarfs- und Entwicklungsplan bezüglich Einrichtungen und Ausstattung für den Katastrophenschutz geben. Einen entsprechenden Entwurf hat Kreisfeuerwehrinspekteur (KFI) Christian Rossel in der Kreisausschuss-Sitzung am 15. Juni vorgestellt. Nach Kenntnisnahme und Diskussion des Planentwurfs verständigte man sich darauf, mit einem Beschluss zu diesem sehr komplexen Thema noch abzuwarten bis der Plan auch im Kreise der Wehrleiter und mit Führungskräften anderer Katastrophenschutz-Einheiten besprochen worden ist. Voraussichtlich im September wird das Thema dann erneut im Kreisausschuss auf der Tagesordnung stehen.

    Der Kreisfeuerwehrinspekteur erklärte, dass die Aufstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes für Rheinland-Pfalz jetzt erstmals verpflichtend sei. Im Donnersbergkreis habe man im Jahr 2015 bereits ein Fahrzeugkonzept erstellt, das nun fortgeschrieben wurde. Neben dem Aspekt eines notwendigen Fahrzeugbestandes für den Katastrophenschutz würden im Planentwurf auch die Aspekte Gebäude, Ausrüstung und Technik auf den Prüfstand gestellt. Bei dem insgesamt noch nicht abschließenden Konzept seien Personal- und Organsationsfragen zunächst noch nicht berücksichtigt, hieß es.  

    Vorrangig befasst sich der Entwicklungsplan 1.0 mit definierten Schutzzielen und dem leistbaren Erfüllungsgrad bei Aufgaben des Katastrophenschutzes und der überörtlichen Gefahrenabwehr. Hervorgehoben wird die momentan teils unzulängliche Unterbringung von Fahrzeugen und Material. Die in Teilen schon praktizierte interkommunale Zusammenarbeit in Katastrophenlagen wird als noch ausbaufähig erachtet. Skizziert sind im Plan auf fünf Jahre ausgelegte Beschaffungsziele für den Fahrzeugpark, wobei KFI Christian Rossel mit Blick auf den Kostenfaktor allgemein den Zielbegriff "optimales Minimum" einbrachte.

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