Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen

    In einer Pressemeldung teilt das Landwirtschaftsministerium mit, dass Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben während der Erntezeit in Rheinland-Pfalz auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind.

    „Unsere Landwirte versorgen uns mit wichtigen Lebensmitteln aus der Region. Damit die Ernte rechtzeitig und in guter Qualität eingefahren werden kann, sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig “, so Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und bittet Auto- und Erntefahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.

    Laut Pressemeldung gilt die Ausnahmegenehmigung in der Getreide- und Rapsernte von 28. Juni bis 30. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese von 16. August bis 15. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 16. August bis 20. September 2020. Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.

    Wissing bittet Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen häufig falsch ein, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

     

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.