"Vorfahrt" für den Krötenschutz

    Wenn demnächst die Kröten wieder ihre „Wanderungen“ zum Laichgewässer Kahlenbergweiher aufnehmen, sollen sie in den Abend- und Nachtstunden „Vorfahrt“ bekommen. Die Verkehrsbehörde im Kreishaus hat im Hinblick auf die bevorstehende Krötenwanderung die abendliche Straßensperrung angeordnet. Als Starttermin ist zwar der 1. März angegeben, gesperrt wird aber erst, wenn tatsächlich Wanderaktivitäten einsetzen.

    Danach dürfen bis maximal 15. April die Landesstraßen 385 und 404 in der Nähe des Kahlenbergweihers von 19 bis 5 Uhr (Winterzeit) bzw. 20 bis 6 Uhr (Sommerzeit) nicht befahren werden. Die Umleitung erfolgt über die K 33 und die L 400 zur L 386  und ist entsprechend ausgeschildert. Mit der Maßnahme möchte der Donnersbergkreis im Zusammenwirken mit dem NABU dazu beitragen, dass die Kröten gefahrlos die Fahrbahn überqueren können. Autofahrer werden grundsätzlich gebeten, auf Straßen mit dem Krötenschutzzeichen besonders aufmerksam zu fahren. 

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