Schuleingangsuntersuchungen werden ausgesetzt

    Für den Einschulungsjahrgang 2021/22 werden die Schuleingangsuntersuchungen ausgesetzt und nicht nachgeholt. Dies teilt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium in einem Schreiben vom 29. Oktober mit. Ausgenommen sind Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben. Dieser Antrag muss bis zum 31. Mai an die Schulen gehen.

    Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird die Pflicht der Gesundheitsämter zur schulärztlichen Stellungnahme ausgesetzt. Diese Untersuchungen müssen nicht nachgeholt werden. Ausgenommen sind Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder offensichtlicher Beeinträchtigung des Sehens oder Hörens. Eine Begutachtung nach Aktenlage kann erwogen werden.

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