Antragsfrist zur Umstrukturierung von Rebfflächen

    Ab sofort können bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist für Teil 1 des Verfahrens gilt bis 30. September.

    Beantragt werden müssen alle Flächen, auch solche in Flurbereinigungsverfahren, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch Umstrukturierung geplant ist. Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Zu melden sind auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der „Umwandlung“ bzw. eine Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Ein neuer Antrag ist hier nicht erforderlich.

    Im EU-Umstrukturierungsprogramm erfolgt ab Januar 2021 die Antragstellung Teil 2. Hierbei können allerdings nur Beihilfen für Flächen beantragt werden, die in Teil 1 bereits aufgeführt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer [wip.lwk-rlp.de] auszufüllen. Sollte kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann der Antrag über Neuregistrierung ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Landwirtschaftsministeriums verfügbar.

    • Nach einer Vor-Ort-Kontrolle werden die Antragsteller ab Anfang Dezember benachrichtigt, ob die beantragten Flächen gerodet werden können; bis dahin dürfen dort keine Veränderungen vorgenommen werden. Ansprechpartner im Kreishaus ist Thomas Keller, der Rückfragen unter Tel. 06352 / 710-209 beantwortet.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.