Nachweispflicht für Einreisende in die BRD

    Seit 01. August gilt eine generelle Nachweispflicht für Einreisende in die BRD (aus einem als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuften Land) unabhängig von der Art des zur Einreise genutzten Verkehrsmittels. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei der Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.

    Um vorzeitig die 10-tägige Quarantänepflicht bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet zu beenden, ist ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis grundsätzlich über das Einreiseprotal www.einreiseanmeldung.de zu übermitteln. Das örtliche Gesundheitsamt erhält automatische eine Meldung hierüber, um die Beendigung feststellen zu können. Bei genesenen und geimpften Personen endet die Quarantäne mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Im Fall der Übermittlung eines negativen Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch fünf Tage nach der Einreise.

    Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet endet die Quarantäne grundsätzlich nach 14 Tagen und kann vorzeitig nur beendet werden, wenn das Virusvariantengebiet während der Absonderungszeit herabgestuft wird (dann gilt die Regelung dieser Gebietsart).

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