Mehr Stellen durch neues Kita-Gesetz

    In seiner jüngsten Sitzung am 23. Juni 2021 hat der Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreises einstimmig dem Kindertagesstättenbestands- und Bedarfsplan für das Jahr 2021 zugestimmt. Der Bedarfsplan ist geprägt von dem neuen Kita-Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt und einige Neuerungen mit sich bringt. "Es war ein sehr großer Aufwand für alle Beteiligten", resümierte Landrat Rainer Guth. Den Mitarbeitenden im Kreisjugendamt, allen voran Abteilungsleiterin Heike Frey und Referatsleiter Christian May, sprach der Landrat seinen Dank aus.

    Wie May ausführte, ist das Angebot im Kreis mit 3.369 Kita-Plätzen nahezu gleich geblieben, lediglich sechs zusätzliche Plätze sowie eine neue Kita, die im September in Winnweiler startet, kommen im Jahr 2021/22 im Vergleich zum Vorjahr hinzu. Dennoch ergibt sich nach dem neuen Kita-Gesetz ein deutlich gesteigerter Personalbedarf von 54 Vollzeitäquivalenten.

    Dies hat verschiedene Gründe: Lag der Berechnung früher die Zusammensetzung der Gruppen zugrunde, orientiert sie sich heute an jedem einzelnen Kind, das die betreffende Kita besucht – nach Mays Meinung eine sinnvolle Änderung. Weniger nachvollziehbar sei, dass für ein Kind unter zwei (U2), das während des Kita-Jahres das 2. Lebensjahr vollendet, zusätzlich ein Ü2-Platz vorgehalten werden müsse. Dadurch würden oftmals mehr Plätze benötigt als tatsächlich Kinder betreut würden.

    Eine der Herausforderungen, die sich aus den Bestimmungen des neuen Kita-Gesetzes ergibt, wird die Personalakquise sein, ist sich Abteilungsleiterin Heike Frey sicher. Ein Lösungsbeitrag könnten erweiterte Ausbildungsmöglichkeiten sein – sinnvolle Begleitung und gute Praxisanleitung seien jedoch nur mit entsprechenden Kapazitäten möglich.

    Allerdings hätten die Kitas durch die individuellen Bedarfsplanungsgespräche schon etwas Vorlauf gehabt – schließlich komme der neue Bedarfsplan nicht von heute auf morgen, betonte Heike Frey.

    Den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der sich durch die regelmäßig notwendigen Bedarfsanpassungen ergibt, will das Jugendamt mittels eines neuen Administrationsprogramms bewältigen.

    Weiterentwicklung der Sozialarbeit im Kreis

    Die "Konzeption für die Schulsozialarbeit im Donnersbergkreis" konnte der Jugendhilfeausschuss ebenfalls ohne Gegenstimme verabschieden.

    Kreisjugendpfleger Stefan Balzer und Referatsleiterin Silvia Rosenbaum stellten die Schulsozialarbeit im Kreis als wertvollen Baustein im Aufgabenfeld des Kreisjugendamtes vor. Sie bildet einen wichtigen Bestandteil der sozialraumorientierten Arbeit, zu der sich das Jugendamt im Jahr 2018 auf den Weg gemacht hat.

    Ziele sind neben der Förderung junger Menschen und dem Abbau von Bildungsbenachteiligungen die Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen. Die Umwelt soll schülerfreundlich werden.

    Um die jungen Menschen zu erreichen, muss das Angebot niedrigschwellig sein, so Balzer. Das heißt, die Kontaktaufnahme darf keine Hürde darstellen. Dies sei mit verschiedenen Methoden zu erreichen und reiche von der Hilfe im Einzelfall über die Gruppenarbeit bis zur Vernetzung über die Schule hinaus, erläuterte der Kreisjugendpfleger.

    In seinem Bericht betonte er die Bedeutung von Diversität und Chancengleichheit, Gender- und Diversity-Mainstreaming sowie Interkulturalität. Schulsozialarbeit wolle junge Menschen dazu anregen, ihre eigenen Normvorstellungen zu hinterfragen und sich als Teil einer offenen Gesellschaft zu empfinden.

    In einem Ausblick wurde der Jugendhilfeausschuss darüber informiert, dass Schulsozialarbeit als niederschwelliges Jugendhilfeangebot flächendeckend an allen öffentlichen Schulen des Donnersbergkreises geplant ist.

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