Hier erhalten Sie eine Übersicht,
Stand 8. November:
- IGS Eisenberg : 31 Fälle. Betroffen sind vor allen Dingen eine fünfte (13 Fälle) und eine sechste Klasse (8 Fälle). Die weiteren Fälle sind verteilt in siebten und achten Klassen sowie weiteren fünften und sechsten Klassen. Das Gesundheitsamt hat am Montag zahlreiche Abstriche vorgenommen. Bislang sind keine weiteren positiven Fälle aus den stark betroffenen Klassen bekannt. Sollte es dabei bleiben, endet am Dienstag, 9. November, die Absonderung. Für vier Klassen galt hier Quarantäne.
- Grundschule Sippersfeld: 2 Fälle
- Grundschule Marnheim: 2 Fälle
- Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden: 2 Fälle (einer in einer achten, einer in einer zwölften Klasse)
- Kita Dannenfels: 7 Fälle
Landesverordnung
Es gibt eine Rechtsgrundlage, die Landesverordnung zur
Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion, nach der das
Gesundheitsamt zu verfahren hat. Diese sieht folgendermaßen aus:
Das Gesundheitsamt erhält eine Meldung durch das Labor über
eine positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Person und kontaktiert
diese unverzüglich.
Wenn es sich dabei um eine Person handelt, die eine Kita
oder Schule besucht, informiert das Gesundheitsamt
die Kita-/Schulleitung über den Coronafall. Ebenso erhalten die Eltern ein
Informationsschreiben.
Sodann leitet die Kita-/Schulleitung folgende Maßnahmen ein:
Bei einem Fall in einer Kita
Gleiches gilt für betroffenes Personal in der Kita.
Am Dienstag, 9. November, bietet das Gesundheitsamt zahlreiche Abstriche für Personen an, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch in der Kita Dannenfels in Quarantäne sind. Die Kita ist bis 10.11. geschlossen. Bei negativem Testergebnis kann die Kita ab dem 11.11. wieder besucht werden.
Bei einem Fall in einer Schule
Info der betroffenen Klasse/Gruppe (Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkraft), die unverzüglich Masken (OP oder FFP2-Standard) tragen müssen und die ab dem darauffolgenden Tag an fünf Schultagen (Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) einer täglichen Testpflicht mittels Selbsttest unterliegen. Diese Regelung gilt nicht für immunisierte Personen (geimpft oder genesen). Sollte sich bei der Testung ein positiver Test ergeben, gelten die bisherigen Regelungen weiter (Bestätigung des Selbsttests mittels PoC durch geschultes Personal oder PCR-Test; Absonderung bis das Ergebnis vorliegt; bei positivem Test Meldung an das Gesundheitsamt).
Bei Vorliegen einer neuen besorgniserregenden Virusvariante oder bei einem relevanten Ausbruchsgeschehen (die Beurteilung obliegt dem Gesundheitsamt), werden individuelle Schutzmaßnahmen (Absonderung, Testpflicht) durch das Gesundheitsamt angeordnet.
Das ist in Eisenberg der Fall. Hier gilt für einzelne Klassen Quarantäne.
Bitte beachten
Wichtig ist, dass die infizierten Personen oder deren Angehörige auch mögliche Kontaktpersonen außerhalb der Schule informieren. Damit diese sich wiederum einem PCR-Test unterziehen können. Die Kontaktpersonen sollen ebenfalls so lange in Absonderung verbleiben, bis ein Ergebnis vorliegt.
„Wir bedanken uns bei den Eltern für die Mitarbeit, auch bei den Schulen und der Kita für die sehr gute Zusammenarbeit“, betont Eva Hoffmann, Leitende Staatliche Beamtin im Kreishaus und als Abteilungsleiterin für das Gesundheitsamt zuständig.
„Leider trifft es hier überwiegend die
Altersgruppe, für die noch kein Impfangebot zur Verfügung steht. Wir hoffen
darauf, dass sich das bald ändert und dieser Altersgruppe auch ein Impfangebot
gemacht werden kann, um künftige Ausbrüche dieser Art zu verhindern. Den
betroffenen Kindern und Familien wünschen wir alles Gute und wünschen eine
rasche Genesung“, sagt Landrat Rainer Guth.
Hinweis
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay