Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung vorgenommen. Diese betrifft insbesondere die Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche im Sport- und Kulturbereich, aber auch das Thema Vorausbuchungspflicht bei Veranstaltungen im Freien. 

    Durch die „Erste Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ wird das Warnstufensystem für Kinder und Jugendliche im Sport-, Jugendverbands- und Kulturbereich flexibler gestaltet. „Kinder und Jugendliche mussten in Zeiten der Pandemie zurückstecken und viele Einschränkungen in ihrem Lebensalltag akzeptieren. Sie haben sich im hohen Maß solidarisch mit den Erwachsenen und insbesondere gegenüber älteren Menschen verhalten. Durch die Anpassung möchten wir ihnen ein Stück Normalität in ihrem Lebensalltag zurückgeben und gemeinsame Aktivitäten wieder ermöglichen“, wird Gesundheitsminister Clemens Hoch in einer Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit zitiert.

    Die aktuell geltende Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 wird im Bereich des Amateur- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche übergangsweise auch in den Warnstufen 2 und 3 nicht weiter eingeschränkt. Konkret bedeutet dies, findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an genesenen, geimpften oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Die Kategorie der gleichgestellten Personengruppen umfasst Kinder bis einschließlich elf Jahren. Zudem entfällt für Veranstaltungen im Freien die bislang geltende Vorausbuchungspflicht.  Dies betrifft zum Beispiel Konzerte und Sportveranstaltungen.

    Lösung für die gesellschaftliche Teilhabe

    „Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind für die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von Bedeutung und außerdem ein weiterer Schritt in Richtung Normalität“, so der Gesundheitsminister. „Der organisierte Sport hat für die Landesregierung eine sehr große Bedeutung, denn die sportliche Betätigung in unseren Vereinen ist nicht nur für eine gesunde Gesellschaft unverzichtbar. Das Vereinsleben sorgt für den Zusammenhalt in unserem Land, wurde aber durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Jetzt gilt es, insbesondere Kinder und Jugendliche wieder an den Sport und die Vereine heranzuführen. Sie müssen trotz der anhaltenden Einschränkungen die Möglichkeit haben, gemeinsam in ihren Mannschaften und Teams Sport zu treiben. Deshalb haben wir die Anregungen aus dem Sportbereich gerne aufgegriffen und die Corona-Bekämpfungsverordnung sehr schnell und pragmatisch angepasst“, wird Sportminister Roger Lewentz in der Mitteilung zitiert. Darin betont Christof Palm, Hauptgeschäftsführer des Landessportbunds Rheinland-Pfalz: „Der Landessportbund freut sich sehr, dass die Stimme des organisierten Sports seitens der Landesregierung gehört und wertgeschätzt wird und wir so im sehr konstruktiven Austausch mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium gemeinsam schnell eine gute Lösung für die gesellschaftliche Teilhabe und eine gute und gesunde Entwicklung der 12- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen – auch über den Sport hinaus - gefunden haben. Getreu dem Motto unserer Mitgliedergewinnungskampagne „Comeback der Gemeinschaft“ ist somit in den 6000 Sportvereinen des Landes der Trainings-, insbesondere aber auch der Spielbetrieb in den Mannschaftssportarten für die nächsten Wochen und Monate nahezu vollständig sichergestellt.“

    Anpassung gilt auch für weitere Bereiche

    Die vorgenommene Anpassung gilt neben dem Sport auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des außerschulischen Musik- und Kunstunterrichts sowie für Angebote der Breiten- und Laienkultur. Unabhängig von der jeweils geltenden Warnstufe können bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen genesene, geimpfte oder gleichgestellte Kinder und Jugendliche am Unterricht und an Proben teilnehmen, sofern die Gruppe ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren besteht. „Wir brauchen jetzt Verlässlichkeit für Jugendliche. Bei Angeboten für Jugendliche in den Bereichen Sport, Jugendverbandsarbeit und Kultur gelten bis zum 30. November 2021 immer die Regelungen der Warnstufe 1. Das schafft Planungssicherheit und gibt Jugendlichen Zeit, sich impfen zu lassen. Das ist gerade deswegen wichtig, weil Jugendliche Begegnungen brauchen. Außerdem hat die STIKO die Impfung für Jugendliche sehr spät, am 19. August 2021, empfohlen“, unterstrich Jugend- und Kulturministerin Katharina Binz.

    Bei der Ermittlung der zulässigen Personenanzahl zählen nur Personen mit, die bei der Sportausübung oder am außerschulischen Musik- und Kunstunterricht oder Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur teilnehmen. Der Trainer, Schiedsrichter, der Chorleiter oder die Musiklehrerin zählen daher bei der Ermittlung der Gruppengröße nicht mit.

    Foto: Gerhard G. auf Pixabay

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