Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein der Versorgung von Kindern im Donnerbergkreis. Neben der institutionellen Betreuung von Kindern in Kindertagesstätte und Schule übernimmt die Kindertagespflegeperson die Betreuung, Bildung und Erziehung eines Kindes während der Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern. Kenntnisse in pädagogischen Fragen sind unabdingbar für ein gelingendes Miteinander zwischen Kindertagepflegeperson, Kind und Eltern.
Für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist die Erteilung einer Pflegerlaubnis notwendig. Um die Pflegeerlaubnis zu erhalten, wird eine Eignungsfeststellung durch das Jugendamt vorgenommen.
Wie läuft die Eignungsfeststellung ab?
- Interessierte Personen wenden sich ans Jugendamt.
- Die
Personen bewerben sich mit einem Motivationsschreiben inklusive
Bewerbungsbogen und Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses aller im
Haushalt lebenden erwachsenen Personen sowie eines ärztlichen Attests über
die gesundheitliche Eignung zur Kindertagespflege.
- Es
folgt die Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme zur
Kindertagespflege.
- Vor Beginn findet ein Eignungsgespräch für die Qualifizierungsmaßnahme statt.
- Nach
Abschluss der Maßnahme erfolgt ein Hausbesuch des Jugendamtes. Man
bespricht miteinander, inwieweit die Wohnverhältnisse zur Aufnahme von
Tageskindern geeignet sind, welche Spielmaterialen vorhanden sind, ob
Sicherheit und Unfallschutz gegeben sind. Die Motivation und Einstellung
zur Kindertagespflege kommen erneut und intensiv zur Sprache.
- Danach erhält die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis für die Dauer von fünf Jahren, die nach einer erneuerten Eignungsprüfung verlängert werden kann. Sie kann nun bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Fortlaufend teilt sie dem Jugendamt mit, welches Angebot sie zur Belegungszahl und zum zeitlichen Umfang vorhält.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es beim Jugendamt des Donnersbergkreises, Susanne Stark, Telefon 06352/710-278, E-Mail
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