Es gibt Voraussetzungen, damit
den Geflüchteten Geld gezahlt werden kann: Als Minimum müssen sie eine
Fiktionsbescheinigung, also einen Antrag auf Aufenthalt zum vorübergehenden
Schutz bei der Ausländerbehörde gestellt haben. Die ebenfalls notwendige
erkennungsdienstliche Behandlung kann bis Oktober nachgeholt werden. Zudem müssen sie die sonstigen üblichen
Voraussetzungen erfüllen, um Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch zu
beziehen.
Ihnen stehen, wenn die
Voraussetzungen erfüllt sind, Leistungen zum Lebensunterhalt inklusive
Krankenversicherung zu, auch können Kosten für Heizung und Unterkunft erstattet
werden. Der Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten ist ebenfalls
möglich.
Wer nach dem 1. Juni aus der
Ukraine nach Deutschland flüchtet, muss eine Wohnung und eine Fiktionsbescheinigung vorweisen
können, um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten. In der Übergangszeit sind die
Verbandsgemeinden zuständig, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
zu zahlen.
789
Flüchtlinge aus der Ukraine im Donnersbergkreis registriert
Bislang sind im Donnersbergkreis
789 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert. Ein geringer Teil davon dürfte
nach dem Sozialgesetzbuch XII behandelt werden und somit die Zuständigkeit bei
den Verbandsgemeinden bleiben, die dann wiederum mit der Kreisverwaltung
abrechnen.Es gibt ein paar Dinge, die den
Bezug der Leistungen erleichtern. Dazu zählen ein eigenes Bankkonto und ein
Namen am Briefkasten der Unterkunft, um Unterlagen zugestellt zu bekommen. Um
möglichst bald Geld zu erhalten, sollten die Geflüchteten ihre Antragsunterlagen
auch so schnell wie möglich digital, per Post oder persönlich zu den üblichen
Öffnungszeiten beim Jobcenter einreichen.
Da mit vielen Anträgen gerechnet
wird, kann es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen. Aus diesem Grund gilt
eine bundesweite Übergangsfrist bis zum 31. August dieses Jahres. Bis der
Bewilligungsbescheid erteilt wurde, können bis dahin Leistungen bei der
zuständigen Verbandsgemeinde abgeholt werden. Die Differenz zwischen den
Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Arbeitslosengeld II
beträgt übrigens für den Haushaltsvorstand circa 80 Euro im Monat.
Kontakt: Das Jobcenter ist per E-Mail an
für Fragen zu erreichen. Gerne kann eine Rufnummer
für Rückantworten mitgeteilt werden.
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