Auflösung der Erhebungsstelle des Zensus 2022

    Die bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zur Durchführung des Zensus 2022 seit dem 1. September 2021 eingerichtete Erhebungsstelle wird gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 61) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems mit Wirkung vom 15.02.2023 aufgelöst.

    Zu diesem Zeitpunkt noch anhängige Verwaltungsverfahren werden auf das Statistische Landesamt übertragen.

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