Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen

    Der Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreises hat in der Sitzung am 27.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für das Landgericht Kaiserslautern und das Amtsgericht Rockenhausen für die Amtszeit von 01.01.2024 bis 31.12.2028 gefasst.

    Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07. bis 14.07.2023 bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstrr. 2, 67292 Kirchheimbolanden, Zimmer 128 im 1. OG, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.

    Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die aus Gründen nach den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis

    Kirchheimbolanden, den

    Rainer Guth, Landrat


    Foto: Pixabay (AJEL)

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